Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
cinify GmbH
Knappschaftsstraße 2
45886 Gelsenkirchen
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösungen cinifyCORE und cinifyOS („Anwendung“) der cinify GmbH („cinify“).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn cinify ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn cinify in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individuelle Abreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss des elektronischen Registrierungs- bzw. Bestellprozesses und anschließende Bestätigung durch cinify (per E-Mail oder innerhalb der Anwendung) zustande. Die Bestätigungsnachricht stellt die Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Registrierungsprozess wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
2.3 cinify ist berechtigt, Registrierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern die Ablehnung nicht gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), verstößt.
2.4 Der Vertragstext wird von cinify nach Vertragsschluss gespeichert. Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Website von cinify abrufen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Leistungsgegenstand
3.1 cinify stellt die Anwendung als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Vertrag ist als Mietvertrag über Software im Sinne der §§ 535 ff. BGB einzuordnen. cinify schuldet die Überlassung der Anwendung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der Vertragslaufzeit.
3.2 Die Anwendung wird auf Servern in Deutschland betrieben.
3.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Produktvariante (cinifyCORE oder cinifyOS) sowie den im Bestellprozess konfigurierten Leistungen. Darüber hinausgehende Funktionen sind nicht geschuldet.
3.4 cinify schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden beim Einsatz der Anwendung. Die funktionale Eignung der Anwendung für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck bleibt hiervon unberührt.
3.5 Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen der IT-Infrastruktur des Kunden und den Systemen von cinify ist nicht Leistungsbestandteil und obliegt dem Kunden.
4. Produktvarianten
4.1 cinifyCORE – Standardsoftware
cinifyCORE ist eine standardisierte SaaS-Lösung mit fest definiertem Leistungsumfang gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung. Individuelle Anpassungen sind nicht Bestandteil des Standardprodukts und können ausschließlich als Add-on oder im Rahmen von Data-as-a-Service (Ziffer 9) gesondert beauftragt werden.
4.2 cinifyOS – Enterprise-Paket
cinifyOS ist ein erweitertes Produktpaket mit erhöhter Integrations-, Konfigurations- und Betreuungsintensität gemäß gesonderter Leistungsbeschreibung. Diese AGB gelten auch für cinifyOS, sofern kein individueller Rahmenvertrag abgeschlossen wird, der nach Maßgabe von Ziffer 15 vorgeht.
5. Verfügbarkeit und Service-Level
5.1 cinify gewährleistet eine monatliche Verfügbarkeit der Anwendung von 99,7 % im Zeitraum Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr MEZ/MESZ (ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage, „Servicezeit“). Außerhalb der Servicezeit ist cinify um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht, ohne dass dies geschuldet ist.
5.2 Definition Verfügbarkeit
Als Verfügbarkeit gilt der Anteil der Zeit innerhalb der Servicezeit, in der die Anwendung über das Internet erreichbar ist und ihre wesentlichen Funktionen ordnungsgemäß erfüllt. Die Verfügbarkeit wird anhand des von cinify eingesetzten Monitoring-Systems gemessen. Maßgeblich ist die monatliche Gesamtverfügbarkeit.
5.3 Wartungsfenster
Planmäßige Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der Servicezeit durchgeführt und dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Wartungszeiten außerhalb der Servicezeit werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet. Notfallwartungen innerhalb der Servicezeit werden unverzüglich kommuniziert und auf die Verfügbarkeit angerechnet.
5.4 Ausnahmen
Nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet werden Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:
- Ereignisse höherer Gewalt (Ziffer 14),
- Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Dienstleister (insbesondere Internetverbindung, Endgeräte),
- notwendige, unverzüglich eingeleitete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Systemintegrität,
- Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, die gegen diese AGB verstoßen.
5.5 Rechtsfolgen bei SLA-Unterschreitung
Wird der Verfügbarkeitswert gemäß Ziffer 5.1 in einem Kalendermonat nicht erreicht, hat der Kunde Anspruch auf folgende Service Credits, die mit der nächsten Rechnung verrechnet werden:
| Monatliche Verfügbarkeit | Service Credit |
|---|---|
| 99,0 % – < 99,7 % | 5 % der monatlichen Vergütung |
| 95,0 % – < 99,0 % | 10 % der monatlichen Vergütung |
| < 95,0 % | 20 % der monatlichen Vergütung |
Service Credits setzen eine schriftliche Meldung des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats voraus. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln nach §§ 536 ff. BGB sind auf die vorstehenden Service Credits beschränkt, es sei denn, cinify hat die Unterschreitung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
6. Nutzungsrechte
6.1 Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Anwendung.
6.2 Die Nutzung ist auf die vom Kunden angelegten und autorisierten Nutzer beschränkt. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Nutzer richtet sich nach der gebuchten Lizenzkonfiguration. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden ist unzulässig.
6.3 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerkonten, insbesondere für die sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten und die unverzügliche Deaktivierung ausgeschiedener Mitarbeiter, verantwortlich.
6.4 Dem Kunden ist es untersagt, die Anwendung zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (insbesondere § 69e UrhG) gestattet ist.
6.5 Nach Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Nutzer die Nutzung der Anwendung mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung einstellen. Ziffer 12.6 (Datenrückgabe und -löschung) bleibt unberührt.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 cinifyCORE
Monatliche Laufzeit: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündbar.
Jährliche Laufzeit: Mindestlaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn. Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Bei unterlassener Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
7.2 cinifyOS
Mindestlaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn. Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Bei unterlassener Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
7.3 Upgrade-Regelung
Ein Wechsel von cinifyCORE zu cinifyOS ist jederzeit möglich. Der Kunde wird vor Abschluss des Upgrades ausdrücklich und in hervorgehobener Form darauf hingewiesen, dass mit dem Upgrade eine neue, eigenständige Mindestlaufzeit von 12 Monaten beginnt. Diese beginnt mit dem Tag der Aktivierung des cinifyOS-Pakets.
Ein Downgrade von cinifyOS zu cinifyCORE ist während der laufenden Mindestlaufzeit ausgeschlossen; nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist ein Downgrade mit der regulären Kündigungsfrist gemäß Ziffer 7.1 möglich.
7.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für cinify insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät oder gegen wesentliche Nutzungspflichten verstößt.
7.5 Kündigungsform
Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail an die von cinify benannte Adresse oder über die in der Anwendung vorgesehene Kündigungsfunktion.
8. Add-ons und Datenprodukte
8.1 Der Kunde kann zusätzliche Funktionen, Module oder Datenprodukte („Add-ons“) buchen. Verfügbare Add-ons und deren Preise sind im Bestellprozess vollständig aufgeführt.
8.2 Add-ons werden gesondert vergütet. Laufzeit und Vergütung richten sich nach der jeweiligen Buchungsvereinbarung.
8.3 Add-ons können keine längere Mindestlaufzeit haben als der zum Zeitpunkt der Buchung bestehende Hauptvertrag. Sofern im Einzelfall abweichend vereinbart, wird der Kunde ausdrücklich hierauf hingewiesen.
8.4 Die Kündigung des Hauptvertrags beendet automatisch auch alle zugehörigen Add-ons zum selben Zeitpunkt. Eine gesonderte Kündigung der Add-ons ist nicht erforderlich, aber möglich.
9. Data-as-a-Service und Individualleistungen
9.1 cinify bietet individuelle Dienstleistungen unter der Bezeichnung „Data-as-a-Service“ an. Dazu gehören insbesondere:
- individuelle Dashboards und Reports,
- Datenabfragen und -analysen,
- Workflow-Implementierungen,
- technische Projektkoordination,
- Abstimmung mit IT-Dienstleistern oder Softwareherstellern des Kunden.
9.2 Individualleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebots von cinify. cinify beginnt mit der Leistungserbringung erst nach abgestimmter Anforderungsbeschreibung und schriftlicher Kostenfreigabe durch den Kunden.
9.3 Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach nachgewiesenem Aufwand (Zeit- und Materialabrechnung) mit Leistungsnachweis, sofern im Angebot nicht ein Festpreis vereinbart ist.
9.4 Data-as-a-Service-Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. cinify schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich einen Werkvertrag vereinbart.
9.5 Soweit cinify bei der Leistungserbringung Drittanbieter einschaltet, wählt cinify diese mit der gebotenen Sorgfalt aus. Die inhaltliche Verantwortung für Leistungen, die der Kunde eigenverantwortlich bei Drittanbietern beauftragt hat, verbleibt beim Kunden. Drittanbieter, die auf Empfehlung von cinify eingesetzt werden, werden von cinify sorgfältig ausgewählt; cinify haftet für deren Leistungen im Rahmen der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 13.
10. Vergütung und Zahlungsverzug
10.1 Die Nutzung der Anwendung erfolgt gegen Zahlung der im Bestellprozess vereinbarten Gebühren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
10.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB an.
10.3 Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung ist cinify berechtigt, den Zugang des Kunden zur Anwendung zu sperren. Die Sperrung erfolgt verhältnismäßig; bei einem geringfügigen Zahlungsrückstand (weniger als einer Monatsvergütung) wird cinify von einer Sperrung absehen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer Sperrung bestehen.
10.4 Ist die Sperrung auf einen Umstand zurückzuführen, den cinify zu vertreten hat, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die Dauer der Sperrung.
11. Preisanpassung
11.1 cinify ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen einmal pro Vertragsjahr angemessen anzupassen, wenn sich die nachfolgend genannten Kostenfaktoren nachweislich wesentlich verändert haben:
- Personalkosten (Referenzgröße: Tarifentwicklung IT-Branche),
- Infrastruktur- und Serverkosten (Referenzgröße: marktübliche Cloud-Hosting-Preise),
- Lizenzkosten für eingesetzte Drittkomponenten,
- allgemeine Preisentwicklung (Referenzgröße: Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts).
11.2 Preisanpassungen wirken in beide Richtungen: Sinken die maßgeblichen Kostenfaktoren wesentlich, ist cinify verpflichtet, die Vergütung entsprechend zu senken (Symmetrieprinzip).
11.3 Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält eine nachvollziehbare Begründung der Preisanpassung unter Angabe der konkreten Kostenfaktoren.
11.4 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % gegenüber der zuletzt geltenden Vergütung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform ausgeübt werden. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.
12. Daten und Datenschutz
12.1 Alle vom Kunden in der Anwendung gespeicherten Daten bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. cinify erwirbt hieran keinerlei Rechte.
12.2 cinify verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
12.3 Die Verarbeitung von Daten des Kunden erfolgt ausschließlich auf Servern in Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.
12.4 Soweit cinify im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
12.5 cinify führt tägliche automatisierte Datensicherungen durch. Sicherungen werden für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen aufbewahrt. Im Falle eines Datenverlustes, den cinify zu vertreten hat, ist cinify verpflichtet, die Daten aus dem zuletzt verfügbaren Backup wiederherzustellen. Die Haftung für Datenverluste richtet sich nach Ziffer 13.
12.6 Datenrückgabe und -löschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages stellt cinify dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen und maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden vollständig und unwiederbringlich gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt cinify die Löschung schriftlich. Der Datenexport durch den Kunden ist kostenlos; darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bei der Migration können gesondert vergütet werden.
13. Haftung
13.1 cinify haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer von cinify übernommenen Garantie.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet cinify nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von cinify auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr (12 Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis) tatsächlich gezahlten Vergütungen.
13.3 Haftung bei Datenverlust
Die Haftung von cinify für den Verlust von Daten des Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Hat cinify die Datensicherungspflichten gemäß Ziffer 12.5 eingehalten, ist die Haftung zusätzlich auf den Zeitraum seit dem letzten verfügbaren Backup beschränkt.
13.4 Die Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (verschuldensunabhängige Garantiehaftung) wird ausgeschlossen. Die Haftung für verschuldete anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 2 BGB bleibt unberührt.
13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von cinify.
14. Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt befreien cinify für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, sofern cinify die Störung nicht zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen,
- Pandemien und Epidemien,
- Krieg, Terrorismus, staatliche Eingriffe oder Embargos,
- großflächige Stromausfälle oder Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur,
- Cyberangriffe durch Dritte, sofern cinify die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat.
14.2 cinify ist verpflichtet, den Kunden über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich in Textform zu informieren und über den voraussichtlichen Zeitraum der Beeinträchtigung sowie die getroffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu berichten.
14.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an, steht beiden Parteien ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform und wird mit Zugang wirksam. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt, sofern cinify die Leistung in diesem Zeitraum nicht erbracht hat.
15. Rahmenverträge
15.1 Für größere Unternehmensgruppen, Verbünde oder Organisationen können individuelle Rahmenverträge abgeschlossen werden, die von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen enthalten können.
15.2 Im Kollisionsfall gehen Regelungen eines individuellen Rahmenvertrages diesen AGB vor (§ 305b BGB). Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gelsenkirchen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
16.5 cinify behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. cinify wird den Kunden in der Ankündigungsnachricht ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
cinify GmbH – Stand März 2026